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Testamentsvollstreckung Kosten

Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die letztwillige Verfügung des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Der Testamentsvollstrecker hat unter anderem die Aufgabe den Nachlass zu verwalten und Vermächtnisse zu erfüllen. Dabei wird der Testamentsvollstrecker vom Erblasser bestimmt.

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers kann testamentarisch vereinbart werden oder wird vom Testamentsverwalter in angemessener Höhe bestimmt werden.

Der Deutsche Notarverein hat die sogenannte „Neue Rheinische Tabelle“ entwickelt. Diese bestimmt den Vergütungsgrundbetrag. Die Höhe dieses Grundbetrages ist – grundsätzlich auf der Basis des Verkehrswertes des Aktivnachlasses – wie folgt zu ermitteln:

 

bis 250.000 Euro: 4 Prozent; bis 500.000 Euro: 3 Prozent

 

bis 2.500.000 Euro: 2,5 Prozent; bis 5.000.000 Euro: 2 Prozent

 

ab 5.000.000 Euro: 1,5 Prozent, mindestens aber der höchste Betrag der Vorstufe.

 

Bei der Dauervollstreckung (maximal 30 Jahre) hängt die Vergütung von den gesamten Umständen des Erbfalls ab. In der Regel wird in solchen Fällen eine laufende, nach dem Jahresbetrag der Einkünfte zu zahlende Vergütung angemessen sein.