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Steuerabzug bei Bauleistungen

Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt oder mehr als zwei Wohnungen vermietet muss für erhaltene Bauleistungen einen Steuerabzug von 15% von der Bezahlung einbehalten, wenn der Bauleistende (Freigrenze von 5.000 € bzw. 15.000 €) keine Bescheinigung nach §48 EStG vorlegt. Diese Voraussetzungen sind ein Prüfungsschwerpunkt in der Betriebsprüfung.