Glücklicherweise kann z.B bei einer Unternehmensnachfolge bzw. Nachfolgeregelung zivilrechtlich und steuerlich viel gestaltet werden.
Ein sogenanntes "Probesterben" verdeutlicht zivilrechtliche Erbfolge und steuerliche Auswirkungen bei der Nachfolgeplanung und ist Ausgangspunkt für kreative Ansätze. Ggf. können Fehlregulierungen im Todesfall durch entsprechende Gestaltungen (Erbausschlagung, Pflichteile) kompensiert werden.