Beratung Unternehmensnachfolge und Nachfolgeregelung
Sie bauen aus versteuertem Einkommen ein kleines Vermögen auf.
Bei Übertragung des Vermögens fällt nochmals Steuer (Erbschaftssteuer) an. Dies wollen wir verhindern.
Glücklicherweise kann z.B bei einer Unternehmensnachfolge bzw. Nachfolgeregelung zivilrechtlich und steuerlich viel gestaltet werden.
Ein sogenanntes "Probesterben" verdeutlicht zivilrechtliche Erbfolge und steuerliche Auswirkungen bei der Nachfolgeplanung und ist Ausgangspunkt für kreative Ansätze. Ggf. können Fehlregulierungen im Todesfall durch entsprechende Gestaltungen (Erbausschlagung, Pflichteile) kompensiert werden.
Bernd Krahl ist Mitglied in der „DVEV“ Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.