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Grundstücke in der Nachfolge ,Schenken oder verkaufen?

Die hohen Grundstückswerte führen zu einer hohen steuerlichen Belastung, die persönlichen Freibeträge sind nicht entsprechend angehoben worden.

Zwar sind Familiensitze steuerlich begünstigt, setzen sie jedoch voraus, dass die Kinder die Immobilie 10 Jahre lang selbst nutzen, was in unserem mobilen Zeitalter schwierig ist.

Ist die Immobile der einzige Nachlassgegenstand – kann die Erbschaftsteuer ggf. nur aus dem Verkauf der Immobilie finanziert werden.  Ist hier ein Verkauf an die Kinder zu Lebzeiten sinnvoller?

Lohnt sich eine Steuerberatung oder Testamentsvollstreckung überhaupt?

Bei der Beratung sind nicht die Kosten, sondern der geschaffene Wert maßgebend. Eine professionelle Beratung kann sich schnell auszahlen, insbesondere wenn der Steuerberater frühzeitig eingeschaltet wird und noch genügend Gestaltungsspielraum besteht. Eine Nachfolgeberatung rechnet sich immer- ein Grund mehr um damit anzufangen.

Besonders sinnvoll dabei ist ein Testamentsvollstrecker. Dieser wird vom Erblasser bestellt und sorgt für die Durchführung des Testaments und Erfüllung von Vermächtnissen. Auch kann eine Testamentsverwaltung bis maximal 30 Jahre bestimmt werden, um den Nachlass zu erhalten. Aufgrund des berufsrechtlichen Ethos des Steuerberaters ist er dafür bestens geeignet. Die Gebühren werden entweder vom Erblasser bestimmt oder nach üblichen Maßstäben berechnet.   

Testamentsvollstreckung Kosten

Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die letztwillige Verfügung des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Der Testamentsvollstrecker hat unter anderem die Aufgabe den Nachlass zu verwalten und Vermächtnisse zu erfüllen. Dabei wird der Testamentsvollstrecker vom Erblasser bestimmt.

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers kann testamentarisch vereinbart werden oder wird vom Testamentsverwalter in angemessener Höhe bestimmt werden.

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Steuerabzug bei Bauleistungen

Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt oder mehr als zwei Wohnungen vermietet muss für erhaltene Bauleistungen einen Steuerabzug von 15% von der Bezahlung einbehalten, wenn der Bauleistende (Freigrenze von 5.000 € bzw. 15.000 €) keine Bescheinigung nach §48 EStG vorlegt. Diese Voraussetzungen sind ein Prüfungsschwerpunkt in der Betriebsprüfung.

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Word und Excel und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoBD)

Wenn Sie die Office- Programme nutzen um aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Aufzeichnungen zu erstellen z.Bsp. Rechnungen, Lieferscheine, Einsatzpläne, Arbeitsstundenerfassung, etc. dann müssen Sie dafür sorgen, dass diese Daten unverändert aufbewahrt werden. Dies ist GoBD- konform nur gewährleistet wenn Sie ein Dokumentenmanagementsystem verwenden.

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