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Ferienjobs als "kurzfristige" Minijobs

"Kurzfristige Minijobs" sind begehrt bei Arbeitnehmern, insbesondere auch bei Ferienjobbern und deren Arbeitgebern. Sie sind nicht - wie die regulären Minijobs - auf 520 € im Monat begrenzt; auf den Verdienst kommt es bei einem kurzfristigen Minijob nicht an. Sie sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei. Arbeitgeber und Aushilfen zahlen also keine Sozialversicherungsbeiträge.

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Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei der Grunderwerbsteuer

Die Finanzbehörde kann nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.1.2017 im Wege der Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung die Bauerrichtungskosten zusätzlich zu den Kosten des Grundstückserwerbs mit Grunderwerbsteuer belasten, wenn ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der Festsetzung der Grunderwerbsteuer geschlossen wird.

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