Was ist im Todesfall zu unternehmen?
Was ist bei einem Todesfall zu unternehmen und wann ist ein Erbschein sinnvoll?
- Arzt benachrichtigen:
Bei einem Todesfall zu Hause ist zuerst ein Arzt zu rufen, um den Tod festzustellen
und eine Todesbescheinigung auszustellen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim wird
dies von der Einrichtung übernommen. - Angehörige informieren:
Die engsten Angehörigen und Freunde sollten schnellstmöglich benachrichtigt
werden. - Standesamt informieren:
Der Todesfall muss beim Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden, um
eine Sterbeurkunde zu erhalten. Hierfür wird die Todesbescheinigung benötigt. - Versicherungen und Verträge informieren:
Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Kfz-
Versicherungen und weitere Verträge (z.B. Strom, Telefon, Rundfunk, Mietvertrag)
müssen informiert und gekündigt oder umgemeldet werden. - Nachlassgericht informieren:
Das Standesamt informiert das Nachlassgericht über den Todesfall, insbesondere
wenn es um die Eröffnung eines Testaments oder die Klärung von
Erbschaftsangelegenheiten geht. Hat der Tote zu Lebzeiten ein Testament
gemacht? Wenn ja, geben Sie es beim Nachlassgericht ab. Dabei handelt es sich
immer um das Amtsgericht. Sollte das Testament schon bei einem Notar hinterlegt
sein, wird dieser alle nötigen Schritte in die Wege leiten. - Weitere Stellen informieren:
Je nach Situation müssen auch Arbeitgeber, Banken, Rentenversicherungsträger,
Finanzamt und gegebenenfalls Social-Media-Plattformen informiert werden. - Beerdigung organisieren:
Die Beerdigung oder Feuerbestattung muss organisiert und ein
Bestattungsunternehmen beauftragt werden. - Finanzielle Angelegenheiten regeln:
Erben müssen sich um die finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen
kümmern, wie z.B. die Regelung von Konten, Immobilien und Schulden.
Beerdigungskosten
Beerdigungskosten sind in der Regel zeitnah zu bezahlen. Diesen hohen
finanziellen Aufwand können oder wollen viele Angehörige nicht alleine stemmen.
Deshalb gilt für die Kosten der Beerdigung eine Ausnahme: Sie können vom Konto
der oder des Verstorbenen bezahlt werden.
Wann ein Erbschein sinnvoll ist
Daueraufträge und Einzugsermächtigungen laufen auch nach dem Tod weiter. Um
diese zu kündigen oder auch um möglicherweise die Bestattungskosten über das
Konto des Toten zu bezahlen, brauchen Sie als Hinterbliebener eine
Kontovollmacht. Am besten ist es, wenn der Verstorbene noch zu Lebzeiten ein
entsprechendes Dokument aufgesetzt hat.
Das notarielle Testament kann einen Erbschein ersetzen.
Ist dies aber nicht der Fall und sind Sie vielleicht nicht der einzige Erbe, ist es
empfehlenswert, beim Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen. Dieser führt
alle Personen auf, die einen Anteil an der Erbschaft haben, und enthält auch
Regelungen wie etwa die Informationen zu einer möglichen
Testamentsvollstreckung. Gerade bei einer Erbengemeinschaft könnte sonst
theoretisch die Situation eintreten, dass alle Miterben einen Überweisungsträger
ausfüllen müssen. Bitte beachten Sie: Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein
frühestens sechs Wochen nach dem Erbfall aus.